Ab 5. März werden alle Corona Maßnahmen weitgehendst aufgehoben
Einreise
- Für die Einreise in Österreich gilt die 3-G-Regel, d.h. geimpft, genesen oder getestet. Ein entsprechender Nachweis (Grüner Pass, etc.) ist für die Einreise erforderlich. Detailierte Information auf austria.info
Aufenthalt in Österreich
- Entfall aller G- Regeln (2-G, 3-G). Ausnahme: z.B. Spitäer, Pflegeheime
- Sperrstunde fällt
- Nachtgastro, Stehgastro und Barbetrieb wieder erlaubt
- FFP2-Maskenpflicht nur mehr in öffentlichen Verkehrsmittel, Apotheken, Lebensmittelhandel, Krankenhäuser, etc.
- Empfehlung einer FFP-2 Maske in geschlossenen Räumen
Stornobedingungen
Ab 5. März gelten wieder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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