Ab 5. März werden alle Corona Maßnahmen weitgehendst aufgehoben

Einreise

  • Für die Einreise in Österreich gilt die 3-G-Regel, d.h. geimpft, genesen oder getestet. Ein entsprechender Nachweis (Grüner Pass, etc.) ist für die Einreise erforderlich. Detailierte Information auf austria.info

Aufenthalt in Österreich

  • Entfall aller G- Regeln (2-G, 3-G). Ausnahme: z.B. Spitäer, Pflegeheime
  • Sperrstunde fällt
  • Nachtgastro, Stehgastro und Barbetrieb wieder erlaubt
  • FFP2-Maskenpflicht nur mehr in öffentlichen Verkehrsmittel, Apotheken, Lebensmittelhandel, Krankenhäuser, etc.
  • Empfehlung einer FFP-2 Maske in geschlossenen Räumen

Stornobedingungen

Ab 5. März gelten wieder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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